Fristablauf für Anmeldung von Forderungen gegen potentielle Anspruchsgegner Die ARGE-Phoenix arbeitet derzeit unter Nutzung ihrer vielfältigen
Möglichkeiten intensiv daran, den genauen Umfang der Beteiligung
aller Anspruchsgegner an den betrügerischen Machenschaften bei der
Phoenix Wir haben zwischenzeitlich in Erfahrung gebracht, daß zumindest ein potentieller Anspruchsgegner von der Möglichkeit einer Haftungsbeschränkung Gebrauch gemacht hat. Aufgrund dessen müssen dessen Gläubiger ihre Forderungen spätestens bis zum 1. Juli 2005 geltend machen. Für Gläubiger, die ihre Forderungen bis dahin nicht geltend machen, besteht die Gefahr, insoweit leer auszugehen. Für die von der Phoenix Kapitaldienst GmbH geschädigten Kapitalanleger ist daher Eile geboten. Wir raten den Betroffenen deshalb dringend, zur Sicherung ihrer möglichen Ansprüche anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Hinweis |