Fristablauf für Anmeldung von Forderungen gegen potentielle Anspruchsgegner

Die ARGE-Phoenix arbeitet derzeit unter Nutzung ihrer vielfältigen Möglichkeiten intensiv daran, den genauen Umfang der Beteiligung aller Anspruchsgegner an den betrügerischen Machenschaften bei der Phoenix
Kapitaldienst GmbH zu ermitteln, um für die von uns vertretenen Mandanten eine vorläufige Sicherung von Vermögensgegenständen erreichen zu können.

Wir haben zwischenzeitlich in Erfahrung gebracht, daß zumindest ein potentieller Anspruchsgegner von der Möglichkeit einer Haftungsbeschränkung Gebrauch gemacht hat. Aufgrund dessen müssen dessen Gläubiger ihre Forderungen spätestens bis zum 1. Juli 2005 geltend machen. Für Gläubiger, die ihre Forderungen bis dahin nicht geltend machen, besteht die Gefahr, insoweit leer auszugehen.

Für die von der Phoenix Kapitaldienst GmbH geschädigten Kapitalanleger ist daher Eile geboten. Wir raten den Betroffenen deshalb dringend, zur Sicherung ihrer möglichen Ansprüche anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Hinweis

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass unser Pauschalangebot und das uns erteilte Mandat ein Vorgehen gegen den Vermittler bzw. die Vermittlungsgesellschaft nicht umfasst. Dies bedeutet, dass z. B. die diesbezügliche Verjährung von uns nicht überwacht wird. Sollten Sie ein Vorgehen gegen den Vermittler bzw. die Vermittlungsgesellschaft wünschen, so bitten wir höflich um ausdrücklichen Hinweis. Bitte beachten Sie in diesem Fall, dass wir, um Interessenkonflikte zu vermeiden, gegen folgende Vermittlungsgesellschaften bzw. deren Vermittler nicht tätig werden: ProIndex GmbH, Innofinanz GmbH, SIB Spar- & Investment-Beratungs GmbH, wallstreet:online Trading GmbH und Hedgefonds24.de e.K.

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