ARGE-Phoenix korrespondiert mit Sonderprüfer Ernst & Young wegen Haftung

Wie der Insolvenzverwalter Schmitt jetzt in einem Interview mitgeteilt hat, wäre für einen Fachmann – so er das Phoenix-Konto geprüft und mit den täglichen und monatlichen Auszügen abgeglichen hätte – nachvollziehbar gewesen, das bestimmte Waren an einem Tag so gar nicht bzw. nicht in der Menge wie dort angegeben gehandelt worden sein können, da Phoenix bei dem im Konto angegebenen Umfang teilweise 90 Prozent des weltweiten Angebotes einer Ware gehandelt hätte (siehe Interview).

Die ARGE-Phoenix hat bereits Anfang April die 2002 durch die BaFin mit der Sonderprüfung beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young als mögliche Anspruchsgegnerin offiziell angeschrieben. Die Anwälte der ARGE-Phoenix prüfen dabei unter anderem, ob bei der seinerzeitigen Sonderprüfung Ernst & Young die Prüfung auch auf die jetzt vom Insolvenzverwalter bestätigten Umstände hin vorgenommen hat und dabei die erforderliche Sorgfalt hat walten lassen. Ausserdem geht ARGE-Phoenix weiteren internen Hinweisen im Hinblick auf eine mögliche Haftung von Ernst & Young nach.

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