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ARGE-Phoenix
korrespondiert mit Sonderprüfer Ernst & Young wegen Haftung
Wie der Insolvenzverwalter Schmitt jetzt in einem Interview mitgeteilt
hat, wäre für einen Fachmann – so er das Phoenix-Konto
geprüft und mit den täglichen und monatlichen Auszügen
abgeglichen hätte – nachvollziehbar gewesen, das bestimmte
Waren an einem Tag so gar nicht bzw. nicht in der Menge wie dort angegeben
gehandelt worden sein können, da Phoenix bei dem im Konto angegebenen
Umfang teilweise 90 Prozent des weltweiten Angebotes einer Ware gehandelt
hätte (siehe Interview).
Die ARGE-Phoenix hat bereits Anfang April die 2002 durch die BaFin mit
der Sonderprüfung beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Ernst & Young als mögliche Anspruchsgegnerin offiziell angeschrieben.
Die Anwälte der ARGE-Phoenix prüfen dabei unter anderem, ob
bei der seinerzeitigen Sonderprüfung Ernst & Young die Prüfung
auch auf die jetzt vom Insolvenzverwalter bestätigten Umstände
hin vorgenommen hat und dabei die erforderliche Sorgfalt hat walten lassen.
Ausserdem geht ARGE-Phoenix weiteren internen Hinweisen im Hinblick auf
eine mögliche Haftung von Ernst & Young nach.
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