EdW drückt sich weiterhin um klare Aussage zur Entschädigungspflicht

Dies ergibt sich aus der bisherigen Korrespondenz der ARGE-Phoenix mit der EdW, zuletzt deren Schreiben vom 7. April 2005.

Unseren Mandanten steht die gesamte Korrespondenz mit der EdW im geschlossenen Mandantenbereich zur Verfügung.

zurück