Statement der ARGE-Phoenix zum Ergebnis der heutigen Gläubigerversammlung
Die ARGE-Phoenix, der Zusammenschluss der auf Anlegerschutz spezialisierten Kanzleien TILP Rechtsanwälte und NIEDING + BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft, nimmt zum Ergebnis der heute um 16.50 Uhr beendeten ersten Gläubigerversammlung der Phoenix Kapitaldienst GmbH wie folgt Stellung:
Die ARGE Phoenix begrüßt das wesentliche Ergebnis des heutigen Tages: Die ab sofort veränderte Zusammensetzung des bedeutsamen Phoenix-Gläubigerausschusses. Bis dato waren dort Vertreter der geschädigten Anleger nicht vertreten. Zusammen mit Anlegervertretern der nordischen und franko-romanischen Geschädigten haben die Anlegervertreter nun sogar die Mehrheit im insgesamt siebenköpfigen Gläubigerausschuss. Die ARGE-Phoenix, die rund 3.000 Geschädigte vertritt, entsendete dabei zwei neutrale Insolvenzexperten in den Ausschuss. Dazu Rechtsanwalt Andreas Tilp:
„Die ARGE-Phoenix ist damit die einzige deutsche Kanzlei, die sich im neuen Gläubigerausschuss nun durchsetzen konnte. Mit der Mehrheit der Anlegervertreter im Ausschuss ist nun die Voraussetzung geschaffen, dass die Interessen der Geschädigten künftig effektiver vertreten werden, als das bisher der Fall war.“
Darüber hinaus verhinderte die ARGE-Phoenix, dass der EdW in der heutigen Gläubigerversammlung ein Stimmrecht eingeräumt wurde. Hierzu Rechtsanwalt Klaus Nieding:
„Die EdW hat bis heute keinen Cent an die geschädigten Anleger gezahlt und ist daher auch nicht Inhaber von Insolvenzforderungen. Mit einem mehrheitlichen Stimmrecht der EdW hätte diese jedoch heute die geschädigten Anleger überstimmen können. Damit wäre der Bock zum Gärtner gemacht worden.“