Fragen der ARGE-Phoenix an den Insolvenzverwalter anläßlich
der Gläubigerversammlung am 05.10.2005
I. Bisherige Informationspolitik des Insolvenzverwalters
- Wurden Informationen seitens des Insolvenzverwalters an Dritte
beziehungsweise an die Öffentlichkeit weitergegeben (vgl. insofern Bericht
der Süddeutschen Zeitung vom 30.09.2005)?
- Handelt es sich dabei um Informationen, die an andere Gläubiger
oder Gläubigervertreter vorab nicht mitgeteilt wurden?
- Wie erklärt sich der Insolvenzverwalter die Berichterstattung
der Süddeutschen Zeitung vom 30.09.2005, in welcher explizit mitgeteilt
wird, daß jetzt erstmals ein Gutachten vorgelegt wird, welches Rückforderungsansprüche
gegen Anleger beinhaltet?
- Enthalten die Informationen auch solche, die in Persönlichkeitsrechte
von Mitarbeitern von Phoenix oder Dritten eingreifen?
II. Zur vorläufigen Insolvenzverwaltung
- Warum wurden die bestehenden Phoenix-Konten nicht beibehalten
und nicht nur gesperrt?
- Wurde die Korrespondenz von Phoenix sichergestellt, insbesondere
die Korrespondenz mit Brokern und wiederum insbesondere die mit MAN?
- Wurden die Kontoauszüge und sonstigen Belege, wie Monats-
und Quartalsabschlüsse sichergestellt – insbesondere Kontoauszüge
und -belege von Konten bei MAN und wiederum insbesondere die bezüglich
eines Kontos mit der Nummer M 2540?
- Warum hat der Mitarbeiter Lakis des Insolvenzverwalters einige
Tage nach Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung vor der Presse
erklärt, die Auszüge für das Konto M 2540 von Phoenix bei MAN
seien "stümperhafte Fälschungen"?
- Welche Gründe bestehen für diese Äußerung
oder sprechen gegen diese?
- Hat der Insolvenzverwalter zur Sicherstellung von sonstigen
Beweismitteln das Personal von Phoenix befragt?
- Wenn ja, wen hat er befragt und wurden über die Befragungen
Protokolle erstellt (wenn ja, ist der Insolvenzverwalter bereit, in diese
Einsicht zu gewähren?)?
- Warum wurden die Geschäftsführer Amonath und Pryzibilla
fristlos entlassen, obwohl sie Fremdgeschäftsführer waren und das
Fehlen von Anlegergeldern entdeckt und sofort der BaFin und der Staatsanwaltschaft
angezeigt hatten?
- Was geschah mit den vom Geschäftsführer Amonath
mitgeteilten Beweismitteln, insbesondere den Tonaufzeichnungen von Gesprächen
mit MAN-Mitarbeitern und den übergebenen Unterlagen?
- Hat der Insolvenzverwalter Kontakt zu den in London von Phoenix
eingeschalteten Anwälten gesucht und wurden von diesen Anwälten
die Unterlagen angefordert?
- Wer hat die Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses
vorgeschlagen und warum?
- Zum Informations- und Datenaustausch mit der EdW: Hat die
EdW vom Insolvenzverwalter Unterlagen und Informationen angefordert und wenn
ja wann, welche Unterlagen wurden genau angefordert und welche hat die EdW
bekommen?
III. Zur (weiteren) Tätigkeit des Insolvenzverwalters
- Wie beurteilt der Insolvenzverwalter die Rechtslage bezüglich
der Maßgeblichkeit des letzten Kontoauszuges?
- Gibt es neue Erkenntnisse über die Beteiligung von MAN
oder Mitarbeitern beziehungsweise Vertragspartnern von MAN an Straftaten zu
Lasten von Phoenix oder den Anlegern?
- Hat der Insolvenzverwalter weitere Anspruchsgegner, insbesondere
Wirtschaftsprüfer oder andere, identifiziert und wie beabsichtigt er,
gegen diese vorzugehen? Welche bisherigen Erkenntnisse bezüglich dieser
weiteren Anspruchsgegner hat der Insolvenzverwalter?
- Ist beabsichtigt, eine Teilauszahlung im Rahmen einer sogenannten
Abschlagsverteilung, wie sie von der Insolvenzordnung ausdrücklich vorgesehen
ist, vorzunehmen, damit die Anleger wenigstens kurzfristig mit finanziellen
Mitteln versorgt werden, um die dringendsten Notlagen zu lindern?
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