Fragen der ARGE-Phoenix an den Insolvenzverwalter anläßlich der Gläubigerversammlung am 05.10.2005

I. Bisherige Informationspolitik des Insolvenzverwalters

  1. Wurden Informationen seitens des Insolvenzverwalters an Dritte beziehungsweise an die Öffentlichkeit weitergegeben (vgl. insofern Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 30.09.2005)?
  2. Handelt es sich dabei um Informationen, die an andere Gläubiger oder Gläubigervertreter vorab nicht mitgeteilt wurden?
  3. Wie erklärt sich der Insolvenzverwalter die Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung vom 30.09.2005, in welcher explizit mitgeteilt wird, daß jetzt erstmals ein Gutachten vorgelegt wird, welches Rückforderungsansprüche gegen Anleger beinhaltet?
  4. Enthalten die Informationen auch solche, die in Persönlichkeitsrechte von Mitarbeitern von Phoenix oder Dritten eingreifen?

II. Zur vorläufigen Insolvenzverwaltung

  1. Warum wurden die bestehenden Phoenix-Konten nicht beibehalten und nicht nur gesperrt?
  2. Wurde die Korrespondenz von Phoenix sichergestellt, insbesondere die Korrespondenz mit Brokern und wiederum insbesondere die mit MAN?
  3. Wurden die Kontoauszüge und sonstigen Belege, wie Monats- und Quartalsabschlüsse sichergestellt – insbesondere Kontoauszüge und -belege von Konten bei MAN und wiederum insbesondere die bezüglich eines Kontos mit der Nummer M 2540?
  4. Warum hat der Mitarbeiter Lakis des Insolvenzverwalters einige Tage nach Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung vor der Presse erklärt, die Auszüge für das Konto M 2540 von Phoenix bei MAN seien "stümperhafte Fälschungen"?
  5. Welche Gründe bestehen für diese Äußerung oder sprechen gegen diese?
  6. Hat der Insolvenzverwalter zur Sicherstellung von sonstigen Beweismitteln das Personal von Phoenix befragt?
  7. Wenn ja, wen hat er befragt und wurden über die Befragungen Protokolle erstellt (wenn ja, ist der Insolvenzverwalter bereit, in diese Einsicht zu gewähren?)?
  8. Warum wurden die Geschäftsführer Amonath und Pryzibilla fristlos entlassen, obwohl sie Fremdgeschäftsführer waren und das Fehlen von Anlegergeldern entdeckt und sofort der BaFin und der Staatsanwaltschaft angezeigt hatten?
  9. Was geschah mit den vom Geschäftsführer Amonath mitgeteilten Beweismitteln, insbesondere den Tonaufzeichnungen von Gesprächen mit MAN-Mitarbeitern und den übergebenen Unterlagen?
  10. Hat der Insolvenzverwalter Kontakt zu den in London von Phoenix eingeschalteten Anwälten gesucht und wurden von diesen Anwälten die Unterlagen angefordert?
  11. Wer hat die Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses vorgeschlagen und warum?
  12. Zum Informations- und Datenaustausch mit der EdW: Hat die EdW vom Insolvenzverwalter Unterlagen und Informationen angefordert und wenn ja wann, welche Unterlagen wurden genau angefordert und welche hat die EdW bekommen?

III. Zur (weiteren) Tätigkeit des Insolvenzverwalters

  1. Wie beurteilt der Insolvenzverwalter die Rechtslage bezüglich der Maßgeblichkeit des letzten Kontoauszuges?
  2. Gibt es neue Erkenntnisse über die Beteiligung von MAN oder Mitarbeitern beziehungsweise Vertragspartnern von MAN an Straftaten zu Lasten von Phoenix oder den Anlegern?
  3. Hat der Insolvenzverwalter weitere Anspruchsgegner, insbesondere Wirtschaftsprüfer oder andere, identifiziert und wie beabsichtigt er, gegen diese vorzugehen? Welche bisherigen Erkenntnisse bezüglich dieser weiteren Anspruchsgegner hat der Insolvenzverwalter?
  4. Ist beabsichtigt, eine Teilauszahlung im Rahmen einer sogenannten Abschlagsverteilung, wie sie von der Insolvenzordnung ausdrücklich vorgesehen ist, vorzunehmen, damit die Anleger wenigstens kurzfristig mit finanziellen Mitteln versorgt werden, um die dringendsten Notlagen zu lindern?

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