Pressemitteilung

28.03.06 | ProtectInvestAlliance (PIA) / ARGE-Phoenix

NIEDING + BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft, Frankfurt am Main
TILP Rechtsanwälte, Kirchentellinsfurt/Berlin

Massenbetrugsfall Phoenix Kapitaldienst: ProtectInvestAlliance (PIA) begrüßt die grundsätzliche Zustimmung zu einem Insolvenzplan – Erste Auszahlungen an geschädigte Anleger damit zum Jahreswechsel möglich – Gründung eines Rechtsverfolgungspools gegen Wirtschaftsprüfer besprochen

Frankfurt/Kirchentellinsfurt, 28. März 2006. Die Voraussetzungen für eine vergleichsweise rasche Entschädigung der über 30.000 geschädigten Kapitalanleger der insolventen Phoenix Kapitaldienst sind geschaffen: In der heutigen Sitzung auf Einladung des Gläubigerausschusses, in der einige Rechtsanwälte der geschädigten Kapitalanleger präsent waren, stimmten Insolvenzverwalter, Gläubigerausschuss und Anlegeranwälte grundsätzlich der Durchführung eines Insolvenzplans zu.

„Wir haben uns bereits Ende November zuversichtlich über den für die geschädigten Anleger vorteilhaften Weg eines Insolvenzplans gezeigt. Wir haben diesen Weg vor allem über die von der ARGE PHOENIX in den Gläubigerausschuss entsandten Mitglieder konstruktiv begleitet. Deshalb freuen wir uns über die heutige grundsätzliche Zustimmung“ erklärt Rechtsanwalt Klaus Nieding. Als einzige deutsche Anlegervertretung konnte die ARGE PHOENIX Mitglieder in den Gläubigerausschuss entsenden.

In einem Insolvenzplan wird die Verteilung der Insolvenzmasse an die Beteiligten geregelt, sie muss mehrheitlich von den Gläubigern verabschiedet werden. Durch einen Insolvenzplan kann im vorliegenden Fall Phoenix ein Rechtsstreit von möglicherweise bis zu zehn Jahren vermieden werden, in dem die Ansprüche der Beteiligten – vermutlich durch alle Instanzen – ansonsten gerichtlich geklärt werden müssten. Derzeit befinden sich rund 230 Mio. € in der Masse. Der Insolvenzplan soll Ende Juli 2006 vorgelegt und bis Ende August durch das Insolvenzgericht geprüft werden. Die rechtsverbindliche Verabschiedung des Plans ist für November 2006 vorgesehen. Erste Auszahlungen an Phoenix-Geschädigte sind damit bereits zum Jahreswechsel 2006/2007 möglich.

Um zugleich die rechtlichen Interessen der Geschädigten gegen den Phoenix-Wirtschaftsprüfer Dr. Puckler und den BaFin-Sonderprüfer Ernst & Young möglichst effizient zu bündeln, wurde auf der Sitzung zudem die Einrichtung eines Rechtsverfolgungspools diskutiert. Den beteiligten Wirtschaftsprüfern wird seitens des Insolvenzverwalters sowie der ARGE PHOENIX eine Vielzahl von prüferischen Fehlleistungen vorgeworfen. Ziel des Rechtsverfolgungspools ist es, Schadenersatzansprüche gegen die Wirtschaftsprüfer durchzusetzen.

Rechtsanwalt Andreas Tilp: „Für uns ist unabdingbar, dass im Interesse unserer rund 3.500 Mandanten die endgültige Verabschiedung des Insolvenzplans einhergehen muss mit der faktischen Einrichtung eines Rechtsverfolgungspools gegen die Wirtschaftsprüfer.“

Nach Erkenntnissen der ARGE PHOENIX haben es bis dato rund 2.000 Anleger versäumt, ihre Forderungen gegenüber der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierdienstleistungsunternehmen (EdW) anzumelden. Die EdW hat ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt, die ihr nach dem Gesetz obliegenden Zahlungspflichten zu erfüllen. Die EdW selbst geht vom Ablauf der Anmeldefrist ab dem 1.4.2006 aus, so dass für die Geschädigten höchste Eile geboten ist.

Die in der ProtectInvestAlliance (PIA) vereinten Kanzleien NIEDING+BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft und TILP Rechtsanwälte vertreten in diesem Massenbetrugsfall inzwischen rund 3.500 geschädigte Anleger in der sogenannten ARGE PHOENIX.

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ÜBER PIA

In der ProtectInvestAlliance (PIA) vertreten die beiden Kanzleien NIEDING + BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft (www.niedingbarth.de) und TILP Rechtsanwälte (www.tilp.de) über 6.000 geschädigte Privatanleger und institutionelle Investoren in den Massenschadensfällen Phoenix (www.arge-phoenix.de), AMIS (www.arge-amis.de), AHBR (www.arge-ahbr.de) und Euro-Gruppe (www.arge-eurogruppe.de).

NIEDING + BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft („eine führende Kanzlei im Kapitalanlegerschutz, die als AG organisiert hier mit langer Tradition berät“) sowie TILP Rechtsanwälte („juristisch exzellentes Niveau“) zählen aus der Sicht des führenden Branchenmediums JUVE zur Spitzengruppe der drei führenden Kanzleien auf diesem Gebiet (JUVE Handbuch 2005/06). Die Kanzleien verfügen seit über zehn Jahren über vielfältige Erfahrungen im Bereich des Schutzes von Investoren.

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